Warum eine Stadtteilgenossenschaft?
Das ist eine gute Frage! Denn im Allgemeinen gründen Menschen einen gemeinnützigen Verein, wenn sie sich zum Beispiel in einem Stadtteil oder für einen bestimmten Zweck gemeinsam aktivieren wollen.
Wir haben uns für die Organisationsform einer gemeinnützigen Stadtteilgenossenschaft entschieden, auch wenn der Gründungsprozess, wie sich jetzt erweist, wesentlich aufwendiger ist als eine Vereinsgründung.
Doch in unserer Sozialgenossenschaft können sowohl Bewohner*innen als auch soziale Organisationen Mitglied und für ihre eigenen Interessen mit eigenen Initiativen aktiv werden.
Warum Mitglied werden?
Ein gutes Beispiel ist unser Mitglied Christina Tremblay mit ihrer Idee der Stadtteilzeitung „Unsere Geest“. Sie gestaltet diese Zeitung zusammen mit der ehrenamtlichen Grafikerin Anika Graf und erhält Unterstützung durch andere Genossenschaftsmitglieder für die Finanzierung, beim Korrekturlesen und beim Sammeln der Artikel für die vierteljährlichen Ausgaben. So entsteht im Kleinen, – hier für eine Nachbarschaftszeitung -, und im Großen eine Solidargemeinschaft, die zugleich eine wachsende Vernetzung im Stadtteil und darüber hinaus zur Folge hat. Kurz: Es geht um gemeinsame Bewältigung und Bearbeitung von Anliegen und Problemen, von Vorhaben und Konflikten.
Jede Person, die Mitglied werden möchte, zahlt nach unserer Satzung einen Mitgliedsanteil von 100,- €. Damit wird diese Person Teil einer Solidargemeinschaft und eines immer weiter wachsenden Netzwerkes. Ihr Gewinn ist das gemeinsame Tun, wovon sie in einem Krisenfall durchaus selbst profitieren kann. Der finanzielle Anteil gibt dem ganzen Vorhaben eine wirtschaftliche Sicherheit und wird nicht ausgegeben. Der Anteil wird zurückgezahlt, wenn sich die Person zum Austritt aus der Stadtteilgenossenschaft entschließt.
Selbstverständlich können auch Personen Mitglied werden, die dieses Geld nicht zur Verfügung haben – dafür haben wir einen Fonds eingerichtet, den Menschen mit mehr Geld ermöglichen.
Zurzeit können noch keine Anteile erworben werden, da die Stadtteilgenossenschaft noch kein eigenes Konto hat.
In der Stadtteilgenossenschaft Horn besteht Einigkeit, dass unsere Organisation dann sinnvoll ist,
(1) wenn sie etwas leistet, was andere Träger oder Einrichtungen nicht leisten können, und vor allem wenn sie über zusätzliche Ressourcen verfügt, womit nicht nur Geld, sondern auch Beratung und Unterstützung gemeint ist;
(2) wenn sie in der Lage ist, auf die sozialen Besonderheiten und kulturellen Eigensinnigkeiten der Menschen in Horn einzugehen, was vor allem bedeutet, möglichst vielfältige Zugänge zu den Angeboten der Stadtteilgenossenschaft zu ermöglichen;
(3) wenn Professionelle der öffentlichen und freien Träger sowie auch non-formale Bewohner:innen-Gruppierungen Mitglied werden können. Es sollen also keine Institutionen als solche Mitglied werden, sondern „Drehpunkt-Personen“ aus diesen unterschiedlichen Bereichen (vgl. Meiforth/Kunstreich 2020).
Diese Organisationsform bildet eine demokratische Struktur, die für die Stärkung und die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit im weitesten Sinne, also auch des Füreinander – Miteinander der Bewohner*innen und ihrer Interessen für gute Lebensqualität, aktiv ist und daran gemeinsam lernt.



